Update: Der folgende Artikel ist nicht mehr gültig, wegen geändertem Schulbetrieb. 
Die Abschlussklassen bleiben im Präsenzunterricht, jedoch darf in einigen Fächern nun auch im Kursverband unterrichtet werden. Für alle anderen Klassen gilt weiterhin: Lernen auf Distanz!


In der aktuelle Schulmail des Ministeriums werden nun auf der Grundlage der Bundesverordnung die einzelnen Regelungen bekanntgegeben, die u. a. für Inzidenzwerte von mehr als 165 Infizierte je 100.000 Einwohner*innen gelten. Die dann verbindlichen Regelungen sind bereits in einigen Landkreisen und kreisfreien Städten umgesetzt, da der Inzidenzwert bereits seit letzter Woche deutlich höher ist. Somit ergeben sich für Schüler*innen in Dortmund nur wenige Änderungen.

Es bleibt also alles beim Bisherigen, jedoch mit folgenden Abweichungen:
• Ausdrücklich erlaubt ist nun der Kursunterricht der Abschlussklassen in folgenden Fächern: Fremdsprachen und Wahlpflicht.
Wir werden von dieser Regelung Gebrauch machen. Folglich findet der Englisch-Unterricht des zehnten Jahrgangs nun im üblichen Kurssystem (Grund- und Erweiterungskurse) statt. Nicht davon betroffen sind Mathematik-, Deutsch- und Physikkurse.

Nich die Rede ist in dieser Schulmail davon, ob der Unterricht im Klassen- oder Halbklassenverband stattfindet.
Wir werden die Regelung mit den Halbklassen bestehen lassen. Somit reduzieren wir die Anzahl der Schüler*innen, die im Falle eines positiven Testergebnisses in der Klasse in häusliche Isolation bzw. in Quarantäne müssen.

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Demokratische "Spielregeln" und Meinungsfreiheit gehören für uns zur Selbstverständlichkeit. Doch wo endet die Meinungsfreiheit, wenn mit "freien" Meinungsäußerungen gegen demokratische Grundwerte verstoßen wird?
An dieses gesellschaftliche hohe Gut muss immer wieder erinnert und es muss gelebt werden.
Dazu leistet auch Schule ihren Beitrag: Klassenräte, in denen wöchtentlich über die Belange einer Klasse diskutiert und ggf. abgestimmt wird. Die Schülervertretung, die Anträge an die Entscheidungsgremien der Schule stellt, damit ihre Ideen Berücksichtigungen finden ...
Wie schön ist es da, wenn eine unsere sechsten Klassen aufgrund des Verbotes, mit Lederbällen auf dem Schulhof zu spielen (gemeint ist ursprünglich das Fußballspielen) gerne ihr tägliches Volleyballspielen fortsetzen möchte und deshalb jüngst einen Antrag formuliert hat: Das Volleyballspielen mit einem Volleyball (aus Leder) soll bitte erlaubt sein.
Da von dem Volleyballspiel keine ernsthafte Gefährdung ausgeht, dürfen sie es weiterhin, bis das Gremium auf der Grundlage dieses Antrages eine dauerhafte Regelung beschließt. 

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