- Krankmeldungen
- Ihr Kind ist krank und kann nicht zur Schule kommen.
Sie rufen bitte ab 7:30 vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat an und melden Ihr Kind krank.
- zusätzlich:
- Sie entschuldigen Ihr Kind schriftlich über den Schulplaner Ihres Kindes. Hierzu gibt es Vordrucke im Schulplaner.
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- Ihr Kind hat einen nicht verschiebbaren Arzttermin während der Unterrichtszeit.
- Sie richten bitten vorher die Bitte zur Unterrichtsbefreing über den Schulplaner Ihres Kindes an die Klassenleitung.
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- Ihr Kind ist am Tag einer Klassen- oder Kursarbeit krank.
- Ab Klasse 8 ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, wenn durch Krankheit eine Klassen- oder Kursarbeit nicht mitgeschrieben werden kann.
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- Ihr Kind ist unmittelbar vor/nach den Ferien erkrankt.
- Sie müssen bitte eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
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- Sie möchten eine ärztliche Bescheinigung einreichen.
- Ärztliche Bescheinigungen nehmen die Klassenleitungen entgegen. Es reicht aus, wenn diese nach der Krankheit vom Kind mitgebracht wird.
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- Ihr Kind besucht die Schule, kann aber am Sport- oder Schwimmunterricht nicht teilnehmen.
- Ihr Kind hat trotzdem Anwesenheitspflicht. Dies gilt auch für die Randstunden zu Beginn/am Ende des Unterrichtstages.
- Ihr Kind sollte in der Sporthalle trotzdem Sportschuhe dabei haben, um keine kalten Füße zu bekommen.
- In der Schwimmhalle muss Ersatzkleidung (Bade- oder Sportkleidung) getragen werden. Straßenkleidung ist hier verboten!
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- Ihr Kind wird während der Unterrichtszeit krank und kann nicht mehr am Unterricht teilnehmen.
- Wir schicken erkrankte Kinder nicht ohne Rücksprache mit den Eltern nach Hause. Wir rufen Sie an, um Sie zu bitten, Ihr Kind abzuholen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, muss das Kind unter Aufsicht in der Schule bleiben. Dies geschieht i. d. R. vor dem Sekretariat oder im Sanitätsraum.
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