Liebe Eltern,
beim Ausbruch einer Vielzahl von meldepflichtigen Krankheiten bei Ihrem Kind ist der Schulbesuch strikt verboten, um eine Ausbreitung zu verhindern.
Aus unserer Erfahrung zählen zu diesen Krankheiten am häufigsten:
· Krätze
· Läusbefall
· Norovirus
· Scharlach (Streptokokken)
Wir sind verpflichtet, diese Krankheiten anonymisiert an das Gesundheitsamt weiterzugeben (Geburtstag und Geschlecht).
Informieren Sie uns bitte umgehend über die Diagnose, aber auch über Verdachtsfälle, damit wir Hinweise an die Kinder der Klasse, der Kurse und an die Mitarbeitenden in der Schule weitergeben können.
Eine Übersicht "Wiederzulassungspflicht für Kindertagesstätten und Schulen" des Gesundheitsamtes Dortmund finden Sie hier. |
Eine vollständige Liste der meldepflichtigen Krankheiten finden Sie hier, als Link zum Robert-Koch-Institut. |
Einen Ratgeber, über den Sie einzelne Krankheiten anwählen können, finden Sie hier, als Link zum Robert-Koch-Institut. |