Sie möchten Ihr Kind aus persönlichen/familiären Gründen vorübergehend vom Schulbesuch freistellen lassen?!
Beantragen Sie bitte vorher die Befreiung schriftlich:
• für ein bis zwei Tage: bei der Klassenleitung,
• für drei Tage bis zu zwei Wochen: beim Schulleiter,
• für mehr als zwei Wochen: bei der Schulaufsicht über den Schulleiter.
Für Freistellungen, die zu Verlängerungen der Ferienzeit führen, werden sehr strenge Maßstäbe angelegt.
Ein vorzeitiger Ferienbeginn oder eine Verlängerung der Ferien wegen günstigerer Verkehrsanbindungen (Stauvermeidung) oder günstigeren Reisekosten (billigere Flugpreise) werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Anträge aus familiären Grunden sind immer schriftlich an den Schulleiter zu richten. Dabei ist das Einreichen von Dokumenten erforderlich, mit denen eine Freistellung begründet wird.