Klassen- und Schulpflegschaften
Auf dieser Seitegeben wir:
Informationen zur Klassenpflegschaft Informationen zur Schulpflegschaft
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Eltern sind die zweite Stütze der Schule.
Eltern sind zur Mitwirkung an der Schule aufgefordert.
Das Schulgesetz räumt ihnen auf allen Ebenen Mitspracherechte ein.
Wir möchten Eltern unserer Schülerinnen und Schüler ermunter, sich aktiv in das Schulleben einzubringen.
Eine Übersicht über die gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeiten der Mitwirkung in der Schule durch Eltern sind hier zu finden.
Die folgende Informationen zur Klassenpflegschaft basieren auf dem Schulgesetz des Landes NRW und dem Bildungsportal des Landes NRW.
Klassenpflegschaft
Schulpflegschaft(§ 73 Schulgesetz (SchLG))
Was tut sie?
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen. Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist.
Wer ist in der Schulpflegschaft?
Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer und ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder der Klassensprecher und die Stellvertretung. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme.
Wofür ist sie gut?
Sie wählen die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und ihre Stellvertretung, die die Interessen der Klasse im Rahmen der Klassenkonferenz und der Schulpflegschaft vertreten. Zusätzlich entsenden sie Vertreterinnen und Vertreter in die Fachkonferenzen.
Klassenpflegschaften dienen als Vermittler zwischen Eltern und Lehrkräfte.
Zu ihren weiteren Aufgaben können gehören:
• regelmäßge Gespräche mit der Klassenleitung,
• das Angebot an Elternabenden oder Stammtischen sein (siehe Bildungsportal des Landes NRW).
Folgende Informationen zur Schulpflegschft sind dem Internetauftritt der Stadt Düsseldorfer entnommen:
Schulpflegschaft
Schulpflegschaft(§ 72 Schulgesetz (SchLG))
Was tut sie?
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten. Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber. Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.
Wer ist in der Schulpflegschaft?
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können, die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften. Sie werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft.
Wofür ist sie gut?
Sie ist die oberste Stufe der Elternvertretung auf der Ebene der Schule. Sie vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern. Sie ist der Ort des Austauschs der Eltern über die Gestaltung des Lebensraumes Schule und der Unterrichtsinhalte. Ihre Gestaltungswünsche bei der Schul- und Unterrichtskonzeption bringt sie durch Anträge an die Schulkonferenz zum Ausdruck. Die Schulkonferenz entscheidet über die Anträge.
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Unsere Schulpflegschaftsvorsitzenden sind:
Herr Mazurek und Frau Sierpinski