Gesunkene Infektionszahlen, Impffortschritte, die Beibehaltung der verpflichtenden Tests und die Beachtung der Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen lassen einen Schulbetrieb für alle Schülerinnen und Schüler zu.
Aktualisiert am 28.05.
Sollte jedoch die Sieben-Tages-Inzidenz den Wert von 100 wieder überschreiten, kann es noch vor den Sommerferien zu einer Rückkehr in den Wechsel- oder Distanzunterricht kommen.
Deshalb gelten auch weiterhin die Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen.
Im Einzelnen bedeutet das:
Ab Montag dem 31. Mai gelten folgende Regelungen:
1. Unterricht
Klassenunterricht
Alle Schüler*innen haben vollumfänglich im Klassenverband Unterricht.
Kursunterricht
Sämtlicher Kursunterricht findet wieder statt (Grund- und Erweiterungskurse, Hauswirtschaft/Technik, Wahlpflicht)
Sportunterricht
• In der Regel im Freien
• Bei widrigen Witterungsverhältnissen kann der Sportunterricht in der Halle stattfinden.
• In der Halle gilt Maskenpflicht.
Schwimmunterricht
• entfällt wegen Badschließung bis Ende des Schuljahres
Arbeitsgemeinschaften
AGs finden im eingeschränkten Umfang statt. Wir bieten an: 3D-Druck, Medienscouts und Schulimkerei an. Bisherige AG-Teilnehmer*innen werden von den AG-Leitern gezielt angesprochen.
Sprachfördergruppen
Der Sprachförderunterricht für zugewanderte Schüler*innen findet wieder statt.
Außerschulische Lernorte
Das Aufsuchen außerschulischer Lernorte ist wieder möglich.
2. Pausen
• Es besteht weiterhin Maskenpflicht.
• Eine Desinfektion von gemeinsam genutzten Spielzeugen ist zwar nicht erforderlich, wir nehmen sie weitgehend trotzdem vor.
• Unseren Pausenraum geben wir noch nicht frei, denn hier können wir keine Mindestabstände, Sitzpläne und Hygienestandards gewährleisten.
Mittagessen/Mensa/Kiosk
Der Betrieb ist wieder möglich. Bis zu den Sommerferien wird das Mittagessen in Form von Lunchpaketen ausgegeben, um Personalkosten zu reduzieren und somit die Existenz unseres Anbieters gesichert werden kann. Das bisherige Bezahlsystem über Chips bleibt in gewohnter Form bestehen.
3. Hygiene- und Schutzregeln
• Weiterhin: medizinische Masken auf dem Schulgelände, im Gebäude, im Unterricht
• Selbsttests (zwei Mal pro Woche)
4. Betreuungsangebote
Die Notwendigkeit einer Notbetreuung entfällt.