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Zur Schulpflegschaft gehören die aus allen Klassen gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter: zwei je Klasse.

Zur Schulkonferenz gehören neben dem Schulleiter 4 Elternvertreter, 4 Lehrkräfte und 4 Schülervertreter.

Wir haben sehr gute Erfahrungen gemacht, Schulpflegschaftssitzung und Schulkonferenz unmittelbar aufeinander folgen zu lassen. Wichtige Themen der Schulkonferenz können vorab in der Schulpflegschaftssitzung thematisiert werden. Die Elternvertreter der Schulkonferenz können dann mit einem Meinungsbild in die Schulkonferenz gehen.

Entsprechend sind die Themen in der Regel auch in der Lehrerkonferenz und in der Schülervertretungssitzung (SV) besprochen worden.