Neuaufnahmen von Schulformwechslern

Sie möchten Ihr Kind von einer Schulform des "gegliederten Schulsystems" (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder einer vergleichbaren Schulform eines anderen Bundeslandes) bei uns anmelden.

• Grundsätzlich besteht für uns keine Aufnahmepflicht für Schulformwechsler:innen.
• Wir nehmen immer Einzelfallprüfungen vor. Schreiben Sie uns dazu bitte eine E-Mail.