Infos für Eltern
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Krankmeldungen
Krankmeldungen
Ihr Kind ist krank und kann nicht zur Schule kommen.
- Sie melden Ihr Kind über das IServ-Elternmodul schriftlich ab.
- Sie tragen die Abwesenheiten in den Schulplaner des Kindes ein.
- Falls vorhanden, geben Sie eine ärztliche Bescheinigung dem Kind mit, wenn es die Schule wieder besucht.
Ihr Kind hat einen Artztermin während der Unterrichtszeit.
Sie entschuldigen die Abwesenheit des Kindes wegen eines Artztermins schriftlich spätestens einen Tag vor dem Termin über den Schulplaner bei der Klassenleitung
Ihr Kind ist am Tag einer Klassen- oder Kursarbeit erkrankt.
- Sie melden Ihr Kind wie oben beschrieben krank
- Ab Klasse 8 ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Ihr Kind ist unmittelbar vor oder nach den Ferien erkrankt.
Sie müssen eine ärtzliche Bescheinigung vorlegen.
Ärztinnen und Ärzte stellen diese Bescheinigungen in der Regel nur am letzten Tag vor bzw. am ersten Tag nach den Ferien aus. Für weitere zusammenhängende Tage reicht Ihre schriftliche Mitteilung.
Ihr Kind besucht die Schule, kann aber am Sport- oder Schwimmunterricht nicht teilnehmen.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Dies gilt auch für Randstunden des Tages.
Wir empfehlen, für die Sporthalle Sportschuhe mitzubrinen, das Straßenschuhe dort verboten sind und das Kind keine kalten Füße bekommen soll.
In der Schwimmhalle muss (!) Ersatzkleidung getragen werden (Schwimm- oder Sportkleidung), da Straßenkleidung verboten ist.
Ihr Kind wird während der Unterrichtszeit krank und kann nicht mehr am Unterricht teilnehmen.
Wir informieren Sie bzw. die Person, die uns als Notfallkontakt von Ihnen benannt worden ist. Kranke Kinder lassen wir nicht eigenständig vorzeitig nach Hause gehen. Wir rufen an, damit das Kind abgeholt wird. Sollte dies nicht möglich sein, muss das Kind weiterhin in der Schule verweilen. In Notfällen lassen wir das Kind vom Rettungswagen abholen.