Hier kann man zu folgenden Themen navigieren:
- Ihr Kind ist krank und kann nicht zur Schule kommen.
- Die Krankheit ist meldepflichtig.
- Ihr Kind hat einen nicht verschiebbaren Arzttermin während der Unterrichtszeit.
- Ihr Kind ist am Tag einer Klassen- oder Kursarbeit krank.
- Ihr Kind ist unmittelbar vor/nach den Ferien krank.
- Ihr Kind besucht die Schule, kann aber am Sport- oder Schwimmunterricht nicht teilnehmen.
- Ihr Kind ist in der Schule krank und kann nicht mehr am Unterricht teilnehmen.
Ihr Kind ist krank und kann nicht zur Schule kommen.
1. Nutzen Sie bitte den Eltern-Account von IServ-Abwesenheitmodul.
Dies ist nur am jeweiligen Tag bis 8 Uhr möglich.
Wenn diese Frist verpasst ist, müssen Sie morgens mit einer Information rechnen, dass Ihr Kind bei der Anwesenheitkontrolle nicht im Unterrichtsraum war. Für Klasse 5 erfolgt dies telefonisch; für alle weiteren Klassen erfolgt dies als EMail.
Eltern nutzen bitte nicht im IServ-Abwesenheitsmodul die Funktionen „Beurlaubung“, „sonstige Abwesenheitsgründe“.
Anträge auf Beurlaubungen werden bitte schriftlich an die Klassenleitung gerichtet und vom Schulleiter genehmigt.
2. Eine schriftliche Mitteilung ist bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs erforderlich. Diese geht an die Klassenleitung. Die IServ-Abmeldung ersetzt nicht die schriftliche Mitteilung. Im Schulplaner des Kindes ist eine Vorlage. Geben Sie ggf. eine ärztliche Bescheinigung ab.
Die Krankheit ist meldepflichtig.
1. Informieren Sie bitte die Klassenleitung, wenn die Krankheit meldepflichtig ist. Hier auf unserer Website ist ein Link zu den meldepflichtigen Krankheiten.
Wir geben keine personenbezogenen Daten an das Gesundheitsamt weiter. Ggf. informieren wir auch die Klasse/die Kurse, dass eine meldepflichtige Krankheit ausgebrochen ist.
Ihr Kind hat einen nicht verschiebbaren Arzttermin.
Sie reichen vorher die Bitte zur Unterrichtsbefreiung über den Schulplaner Ihres Kindes an die Klassenleitung. Die Klassenleitung trägt das Kind vorab im digitalen Klassenbuch als entschuldigt fehlend ein.
Ihr Kind ist am Tag einer Klassen- oder Kursarbeit krank.
- Sie melden Ihr Kind wie oben beschrieben krank.
- Ab Klasse 8 ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Ihr Kind ist unmittelbar vor/nach den Ferien erkrankt.
Sie müssen bitte eine ärztliche Bescheinigung bei der Klassenleitung vorlegen.
Ihr Kind besucht die Schule, kann aber am Sport- oder Schwimmunterricht nicht teilnehmen.
Ihr Kind hat trotzdem Anwesenheitspflicht. Dies gilt auch für die Randstunden zu Beginn/am Ende des Unterrichtstages.
In der Sporthalle sollte Ihr Kind sollte trotzdem Sportschuhe dabei haben, um keine kalten Füße zu bekommen.
In der Schwimmhalle muss Ersatzkleidung (Bade- oder Sportkleidung) getragen werden. Straßenkleidung ist hier verboten!
Ihr Kind ist in der Schule krank und kann nicht mehr am Unterricht teilnehmen.
Wir lassen erkrankte Kinder nicht eigenständig nach Hause gehen. Wir rufen Sie an. Ein erkranktes Kind muss abgeholt werden. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, muss das Kind unter Aufsicht in der Schule bleiben. Dies geschieht i. d. R. vor dem Sekretariat oder im Sanitätsraum. Bei akuten Krankheitssymptomen verständigen wir einen Rettungstransport.







