Ruhrtalente5 tnLive-Musik, Festansprachen, viel Applaus, Raunen, Freude, Jubel ...

 

Richtig gut Stimmung war im Mehrzweckraum unserer Schule, als unsere Lehrkräfte Herr Berger und Frau Putz durch das Programm führten.
Anlass war der offizielle Start des Musical-Projektes unserer Schule. Im März sollen die Aufführungen des Theaterstückes "Der Zauberer von Oz" stattfinden. Bis dahin stehen viele Proben an.

Bei einem Musical wird nicht nur schauspielerische Leistung erbracht, sondern auch musiziert und gesungen. Ein erstes Lied - begleitet von unserer neuen Schülerband mit Jungen aus der Klasse 7c - wurde dem Publikum dargeboten. In den nächten Monten werden DarstelllerInnen und Schülerband viele Stunden gemeinsam verbringen, um bühnenreif zu werden.

Besonders spannend, aber auch stimmungsvoll wurde es im Raum, als Herr Berger und Frau Putz den Kindern mitteilten, welche Rollen sie übernehmen. 

Unser Schulleiter Herr Pätzold sprach das Grußwort und lobte dabei insbesondere die finanzielle Förderung der Stiftung TalentMetropole Ruhr GmbH. Frau Franz von dieser Stiftung begrüßte ebenfalls die Anwesenden und beglückwünschte die Beteiligten zu dem anspruchsvollem Projekt, als Schule ein Musical aufzuführen.

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Demokratische "Spielregeln" und Meinungsfreiheit gehören für uns zur Selbstverständlichkeit. Doch wo endet die Meinungsfreiheit, wenn mit "freien" Meinungsäußerungen gegen demokratische Grundwerte verstoßen wird?
An dieses gesellschaftliche hohe Gut muss immer wieder erinnert und es muss gelebt werden.
Dazu leistet auch Schule ihren Beitrag: Klassenräte, in denen wöchtentlich über die Belange einer Klasse diskutiert und ggf. abgestimmt wird. Die Schülervertretung, die Anträge an die Entscheidungsgremien der Schule stellt, damit ihre Ideen Berücksichtigungen finden ...
Wie schön ist es da, wenn eine unsere sechsten Klassen aufgrund des Verbotes, mit Lederbällen auf dem Schulhof zu spielen (gemeint ist ursprünglich das Fußballspielen) gerne ihr tägliches Volleyballspielen fortsetzen möchte und deshalb jüngst einen Antrag formuliert hat: Das Volleyballspielen mit einem Volleyball (aus Leder) soll bitte erlaubt sein.
Da von dem Volleyballspiel keine ernsthafte Gefährdung ausgeht, dürfen sie es weiterhin, bis das Gremium auf der Grundlage dieses Antrages eine dauerhafte Regelung beschließt. 

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