Corona greift um sich: Mit Sorge betrachten wir die aktuelle Entwicklung der Inzidenzzahlen. Ganze Klassen bleiben zu Hause, Schulen werden vorübergehend geschlossen - und das während der Anmeldezeit. Deshalb:

Wir passen unser Anmeldeverfahren den Gegebenheiten an:

Folgende Situationen sind denkbar:

Sie erhalten von der Grundschule kein Zeugnis und keinen städtischen Anmeldebogen, wegen häuslicher Isolation/Qurantäne oder vorübergehender Schließung der Grundschule.

Unser Angebot:
Melden Sie Ihr Kind mit unvollständigen Unterlagen an und reichen Sie die fehlenden Unterlagen nach. Falls erforderlich nehmen wir Kontakt zur Grundschule auf.

 

Sie können Ihr Kind nicht persönlich bei uns anmelden, weil Sie sich in häuslicher Isolation/Quarantäne befinden.

Unser Angebot:
Lassen Sie uns die Anmeldeunterlagen auf dem Postweg zukommen oder lassen Sie die Unterlagen in unseren Briefkasten (zugänglich von 7.30 bis 16.00 Uhr) einwerfen. 

 

Wir möchten unser übliches persönliches Anmeldeverfahren so weit wie möglich aufrecht erhalten. Nur so können wir Ihnen unmittelbar eine Rückmeldung zur Vollständigkeit der Unterlagen geben und Ihre Fragen sofort beantworten. Wir erachten es jedoch in dieser Situation als angemessen, das Verfahren unter den Pandemiebedingungen so unkompliziert wie möglich zu gestalten.

Für Fragen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung: 0231 50 12280

Top-Thema

Demokratische "Spielregeln" und Meinungsfreiheit gehören für uns zur Selbstverständlichkeit. Doch wo endet die Meinungsfreiheit, wenn mit "freien" Meinungsäußerungen gegen demokratische Grundwerte verstoßen wird?
An dieses gesellschaftliche hohe Gut muss immer wieder erinnert und es muss gelebt werden.
Dazu leistet auch Schule ihren Beitrag: Klassenräte, in denen wöchtentlich über die Belange einer Klasse diskutiert und ggf. abgestimmt wird. Die Schülervertretung, die Anträge an die Entscheidungsgremien der Schule stellt, damit ihre Ideen Berücksichtigungen finden ...
Wie schön ist es da, wenn eine unsere sechsten Klassen aufgrund des Verbotes, mit Lederbällen auf dem Schulhof zu spielen (gemeint ist ursprünglich das Fußballspielen) gerne ihr tägliches Volleyballspielen fortsetzen möchte und deshalb jüngst einen Antrag formuliert hat: Das Volleyballspielen mit einem Volleyball (aus Leder) soll bitte erlaubt sein.
Da von dem Volleyballspiel keine ernsthafte Gefährdung ausgeht, dürfen sie es weiterhin, bis das Gremium auf der Grundlage dieses Antrages eine dauerhafte Regelung beschließt. 

Mittagessen

Anstehende Termine

demnächst hier: Podcast

Podcast Logo

Film- & Fotorundgang

Fotoapparat

Schulpreis

videothumbnail tn

Zukunftspakt

zukunftspakt tn

Kicker und Gokarts

neue Gokarts