Maske

Auf Grundlage der Mitteilung des MSB vom 31.08. empfiehlt unsere Schulkonferenz das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht.

 

In Ihrer Sitzung am 02.09.2020 hat unsere Schulkonferenz folgende Erklärung und folgenden Beschluss gefasst:

 

Die verbindliche Maßgabe des Ministeriums, dass kein Kind zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während des Unterrichts verpflichtet werden darf, wird selbstverständlich umgesetzt.

Ziele für unserer Schule darüber hinausgehend sind:

- die Empfehlung, dass an unserer Schule auch während des Unterrichts die SuS eine MNB tragen,

- einheitliche Regelungen, in welchen Situationen des Unterrichts Maskenpausen gewährt werden.

 

Die vom Schulleiter initiierte Thematisierung des freiwilligen Tragens einer Maske im Unterricht binnen einer Woche erfolgt von den Klassenleitungen als Rückmeldung an den Schulleiter.

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Lehrkräften und Schülervertretung, sichtet die Vorschläge und trägt Handlungsempfehlungen zusammen.

Die am 31.08.2020 getroffene Entscheidung des Schnellausschusses unserer Schulkonferenz zur Verpflichtung des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes während des Unterrichts ist damit außer Kraft gesetzt.

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Demokratische "Spielregeln" und Meinungsfreiheit gehören für uns zur Selbstverständlichkeit. Doch wo endet die Meinungsfreiheit, wenn mit "freien" Meinungsäußerungen gegen demokratische Grundwerte verstoßen wird?
An dieses gesellschaftliche hohe Gut muss immer wieder erinnert und es muss gelebt werden.
Dazu leistet auch Schule ihren Beitrag: Klassenräte, in denen wöchtentlich über die Belange einer Klasse diskutiert und ggf. abgestimmt wird. Die Schülervertretung, die Anträge an die Entscheidungsgremien der Schule stellt, damit ihre Ideen Berücksichtigungen finden ...
Wie schön ist es da, wenn eine unsere sechsten Klassen aufgrund des Verbotes, mit Lederbällen auf dem Schulhof zu spielen (gemeint ist ursprünglich das Fußballspielen) gerne ihr tägliches Volleyballspielen fortsetzen möchte und deshalb jüngst einen Antrag formuliert hat: Das Volleyballspielen mit einem Volleyball (aus Leder) soll bitte erlaubt sein.
Da von dem Volleyballspiel keine ernsthafte Gefährdung ausgeht, dürfen sie es weiterhin, bis das Gremium auf der Grundlage dieses Antrages eine dauerhafte Regelung beschließt. 

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