Update: 20.08., 23:30 Uhr

Nach positiver Testung eines Kindes unserer Schule: Viele Familien unserer Schule sind in Quarantäne. Besorgte Eltern möchten Informationen. Unser Schulleiter nimmt Stellung:

Am heutigen Donnerstag wurde in allen Klassen ein Schüler-Elternbrief des Schulleiters verteilt. Hierin beschreibt Herr Pätzold die aktuelle Situation und mahnt zur Einhaltung der erforderlichen Regeln - auch außerhalb der Schule.
Hier ist der Brief abrufbar.


Unser Schulleiter Herr Pätzold:
Viele Eltern machen sich Sorgen. Unsere Klassenpflegschaftsvorsitzenden, Klassenleitungen und auch die Schulleitung werden mit Fragen konfrontiert, auf die ich hier antworten möchte:

Frage:
Ein Mitschüler meines Kindes ist in Quarantäne. Muss mein Kind nicht auch getestet werden?
Antwort: In Quarantäne kommen nur Infizierte und Personen, die nachweislich einen länger andauernden nahen Kontakt mit der infizierten Person hatten. In der Schule sind dies vor allem Kinder, die ihren Sitzplatz in der Nähe der infizierten Person haben. Dies sind "Kontaktpersonen ersten Grades". Auch für deren Familienmitglieder wird eine zweiwöchige Quarantäne ausgesprochen. Das sind an unserer Schule auch Geschwisterkinder in unterschiedlichen Jahrgangsstufen. Getestet werden die Personen in Quarantäne.

Frage: Ist die Schule darüber informiert, welche Kinder in Quarantäne sind?
Antwort: Ja. Die Schulleitung informiert auch alle Lehrerinnen und Lehrer, sodass kontrolliert werden kann, ob die Kinder der Schule fernbleiben.

Frage: Was passiert, wenn ein Mitschüler meines Kindes positiv getestetet worden ist?
Antwort: Die Schulleitung wird informiert. Wir reichen die Sitzpläne der Klasse/Kurse Ihres Kindes und weitere Informationen über Kontakte ein. Das Gesundheitsamt prüft, für welche MitschülerInnen und deren Familie die Quarantäne ausgesprochen wird. Diese Familien werden vom Gesundheitsamt informiert und dann getestet.

Frage: Stimmt es, dass erst am Ende der Quarantänezeit ein Corona-Test durchgeführt wird?
Antwort: Das Gesundheitsamt veranlasst am Anfang der Quarantänezeit einen Test. Am Ende der Quarantänezeit erfolgt ein Kontrolltest.

Frage: Was nutzt die Trennung der Klassen, wenn auf dem Schulhof alle Kinder zusammen kommen?
Antwort: Wir versuchen auch außerhalb der Unterrichtszeit Kontakte zu minimieren:
- Wartebereiche auf dem Schulhof vor Stundenbeginn,
- Klassen werden von den Lehrkräften auf dem Schulhof abgeholt,
- Klassen betreten nacheinander das Gebäude,
- versetzte Pausenzeiten und versetzter Unterrichtsbeginn,
- Personenleitsystem in der Mensa/am Kiosk,
- den Jahrgängen zugeordnete Tische in der Mensa,
- kein Aufenthalt in Versammlungsräumen (Pausenraum),
- "Einbahnstraßensystem" in den Treppenhäusern und Fluren.

Frage: Reichen diese Vorsorgemaßnahmen aus?
Antwort: Dort wo Menschen zusammenkommen, besteht die Gefahr der Infektion. Allerdings sei die Infektionsgefahr gering, wenn es nur zu kurzzeitigen Begegnungen kommt. Also: Das einander Vorbeigehen bei gleichzeitigem Tragen des Mund-Nasen-Schutzes berge kein hohes Infektionsrisiko.
Trotzdem sind wir in der Schule im intensiven Austausch. In einer Lehrerversammlung am Mittwoch haben wir Problembereiche identifiziert. Besonders problematisch ist die zu kleine Schulhoffläche. Wegen der Abbrucharbeiten ist der größte Teil unseres Schulgeländes gesperrt. Vor allem  der für die Jahrgänge 7 und 8 von uns zugedachte vordere Bereich eignet sich wenig als Schulhof.

Frage: Gibt es weitere Verbesserungsmöglichkeiten, um den Schutz vor dem Corona-Virus zu erhöhen?
Antwort: Wir investierten vor dem Schuljahresbeginn sehr viel Zeit in unser Hygienkonzept. Die Praxis zeigt nun, was für fast 500 Personen funktioniert und an welchen Stellen wir nachsteuern müssen. Nicht jede Einzelheit war vorhersehbar. Wir haben eine Woche lang beobachtet - jetzt optimieren wir: 

Um die Anzahl der Kinder unterschiedlicher Jahrgänge an einem Ort zu verringern, werden wir weitere Maßnahmen umsetzen:
- Wir werden so bald wie möglich von der Mitteilung des Ministeriums Gebrauch machen, dass dort, wo die Hygienevorschriften nicht eingehalten werden können, der Präsenzunterricht (in der Schule) ersetzt wird durch "Lernen auf Distanz" (zu Hause). 
- Wir beabsichtigen die Nutzung weiterer Flächen in den Pausenzeiten.
- Das Mittagessen erfolgt im "Schichtbetrieb" für verschiedene Jahrgänge.
- Absperrungen und Bodenmarkierungen in der Mensa werden wir durch Abstandsmarkierungen ergänzen.
- Klassen bestellen die Waren vor Pausenbeginn am Kiosk und holen sie dort klassenweise ab.

Frage: Wie wird das Lernen zu Hause, also "Lernen auf Distanz" vorbereitet?
Antwort:
- Dort, wo nur wenige Kinder einer Klasse zu Hause bleiben müssen, wird im Einzelfall geprüft, wie diese Kinder mit Lernmaterialien und Aufgaben versorgt werden können. Dies geschieht durch Klassenleitungen. Das kann auch der Einwurf im Briefkasten, eine elektronische Nachricht oder ein Anruf sein.
- Wenn ein erheblicher Teil einer Lerngruppe zu Hause bleiben muss, werden wir auf unsere passwortgeschützte "Lernplattform" unserer Homepage zurückgreifen. Dies hat sich vor den Sommerferien bewährt.
- Über eine Abfrage in allen Klassen prüfen wir, ob wir für Einzelfälle digitale Endgeräte für einzelne Kinder beim Schulträger ausleihen sollten.
- Wir haben uns einen Zugang zur digitalen Plattform "IServe" verschafft. In der nächsten Woche werden wir online sein. Damit können Materialien digital ausgetauscht werden. Ebenfalls sind Videokonferenzen mit ganzen Klassen möglich.


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An dieses gesellschaftliche hohe Gut muss immer wieder erinnert und es muss gelebt werden.
Dazu leistet auch Schule ihren Beitrag: Klassenräte, in denen wöchtentlich über die Belange einer Klasse diskutiert und ggf. abgestimmt wird. Die Schülervertretung, die Anträge an die Entscheidungsgremien der Schule stellt, damit ihre Ideen Berücksichtigungen finden ...
Wie schön ist es da, wenn eine unsere sechsten Klassen aufgrund des Verbotes, mit Lederbällen auf dem Schulhof zu spielen (gemeint ist ursprünglich das Fußballspielen) gerne ihr tägliches Volleyballspielen fortsetzen möchte und deshalb jüngst einen Antrag formuliert hat: Das Volleyballspielen mit einem Volleyball (aus Leder) soll bitte erlaubt sein.
Da von dem Volleyballspiel keine ernsthafte Gefährdung ausgeht, dürfen sie es weiterhin, bis das Gremium auf der Grundlage dieses Antrages eine dauerhafte Regelung beschließt. 

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